Ich höre die Sektkorken einiger Redaktion immer noch knallen und die besorgten Bürger immer noch jubeln, nachdem die Richtlinie 12.1 des Pressekodex geändert wurde. Zuvor sollte die Herkunft von Straftätern und Verdächtigen nur genannt werden, wenn ein „begründeter Sachbezug“ zur Straftat bestand. Mittlerweile ist das „begründete öffentliche Interesse“ ausschlaggebend.
Soll heißen: Wenn sich die Bürger der Bundesrepublik beispielsweise für die jüdische oder muslimische Religionszugehörigkeit eines kriminellen interessieren, dann ist die Nennung gerechtfertigt. Selbst wenn die Religion keine Rolle bei der Begehung einer Straftat spielt.
Fatal sind die Signale, die von dieser Entscheidung ausgehen. All jene, die schon immer für die Nennung diskriminierender Merkmale plädiert haben, werden diese Entscheidung als späte Genugtuung betrachten. Viele Journalisten werden die Herkunft zukünftig, ganz ohne schlechtes Gewissen erwähnen.
Der Vorwurf, den nicht wenige Medienmacher an politische Akteure erheben, gilt mittlerweile für dir moralische journalistische Instanz – den Presserat – selbst. Die öffentliche Meinung diktiert die Regeln, nicht die Vernunft, geschweige denn die Moral.
Es wäre besser gewesen, wenn der Presserat standhaft geblieben wäre und dem Druck der Straße und des Netzes, nicht nachgegeben hätte. Eine Rolle rückwärts ist unwahrscheinlich, wäre aber wünschenswert. So könnte der Presserat verloren gegangene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen.
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http://www.migazin.de/2017/03/30/besorgte-buerger-eine-entscheidung-presserats/