Dieser Text soll keine Neiddebatte entfachen, sondern eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit beleuchten. Faktisch werden Geflüchtete aus Asien und Afrika gegenüber Geflüchteten aus der Ukraine rechtlich benachteiligt und damit rassistisch diskriminiert. Es folgen Beispiele:
2015 darf sich nicht wiederholen oder etwa doch? Naja, es kommt ganz darauf an, wer gerade auf der Flucht ist. Nicht einmal 24 Stunden nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan in 2021 sagten hierzulande führende Politiker*innen, dass sich 2015 nicht wiederholen dürfe. Gemeint war damit vor allem: keine Aufnahme von Geflüchteten. Bei Ukrainer*innen hingegen ist kaum bis gar nicht von begrenzten Aufnahmekapazitäten die Rede.
Ab Juni erhalten ukrainische Geflüchtete Hartz IV statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und damit als Erwachsene 82 Euro im Monat mehr. Damit werden sie wirtschaftlich und rechtlich gegenüber Geflüchteten aus anderen Ländern bevorzugt. Anders als andere Geflüchtete müssen Ukrainer*innen kein Asylverfahren durchlaufen. Sie gelten von Anfang an als anerkannte Geflüchtete. Dadurch haben sie einen leichteren Zugang zu Deutschkursen, Vermittlungsangeboten und Arbeitsmarktprogrammen.
Ukrainische Schüler*innen, die wegen des Kriegs in diesem Jahr keinen Abi-ähnlichen Abschluss machen konnten, sollen in Deutschland trotzdem studieren dürfen. Für Geflüchtete aus nicht-europäischen Staaten gibt es kaum solch eine Ausnahmeregelung.
Die Ungleichbehandlung zwischen ukrainischen und nicht-ukrainischen Geflüchteten vergiftet das Vertrauen in unseren Rechtsstaat, allen voran in den Gleichheitsgrundsatz. Außerdem werden die Schwächsten in der Gesellschaft gegeneinander ausgespielt. Alle Rechte, die Ukrainer*innen gewährt werden, finde ich richtig, aber sie sollten für alle Geflüchteten gelten, sonst ist es diskriminierend und vor allem rassistisch.