Regionale und überregionale Medien berichteten, sogar die Hauptausgabe der Tagesschau. Selbst für eine solch schwerwiegende Straftat ist dies ungewöhnlich. Die Erklärung: Der Täter ist ein afghanisch stämmiger Flüchtling.
Wer würde angesichts der Berichterstattung für möglich halten, dass bei Sexualmorden „90 bis 95 Prozent der Tatverdächtigen Deutsche“ sind? Auf diese Zahlen bezieht sich Christian Walburg vom Kriminalwissenschaftlichen Institut der Uni Münster. Insofern bezeichnet er den Sexualmörder aus Freiburg, aufgrund seiner Herkunft als eine „Ausnahme“.
Herkunft nennen oder nicht?
Die neuen deutschen Medienmacher – ein bundesweiter Zusammenschluss von Medienschaffenden mit unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Kompetenzen– beobachten seit geraumer Zeit eine einseitige Nennung der Herkunft bei ausländischen Straftätern. Durch die tendenzielle Berichterstattung entsteht der Eindruck, als sei Kriminalität vor allem ein ausländisches Problem. Dies entspricht jedoch nicht der Realität.
Gleichwohl empfiehlt der Pressekodex des Presserates, die Herkunft zu nennen, wenn eine besonders schwere Straftat vorliegt, weil damit ein öffentliches Interesse einhergehe. Dies ist im Falle eines Sexualmordes sicherlich der Fall. Gleichzeitig sollte dies konsequent erfolgen. Entweder sollte die Herkunft durchgehend genannt werden oder gar nicht und nicht nur dann, wenn der Name des mutmaßlichen Täters ausländisch klingt. Sonst werden die Leser auf‘s Glatteis geführt
Erstveröffentlichung in:
http://www.migazin.de/2017/09/08/glatteis-alle-sexualmorde-sind-abscheulich-manche-sind-abscheulicher/