Nach der Silvesternacht in Köln entfachte eine Debatte darüber, ob die Herkunft von Verdächtigen und Straftätern in den Medien erwähnt werden sollte. Der Presserat hat getagt, beraten und entschieden. Die Richtlinie des Pressekodex bleibt. Und das ist auch gut so.
Ich stehe am Kölner Hauptbahnhof und warte inmitten einer Menschenmenge auf den Zug. Ich habe einen langen Arbeitstag hinter mir und kann es kaum erwarten, meine Frau wieder zu sehen. Plötzlich ertönt eine Durchsage:
„Liebe Fährgäste, lassen sie ihr Gepäck nicht aus den Augen. In und um den Hauptbahnhof sind ausländisch aussehende Trickdiebe unterwegs.“
Ehe ich mich versehe steht innerhalb eines Radius von zwei Metern niemand mehr um mich herum… sonen. Wahrscheinlich eine kleine Familie. Wir vier haben eins gemeinsam. Wir sehen in den Augen der anderen ausländisch aus. Im ersten Moment denke ich, dass es Flüchtlinge sein könnten, weil Koffer neben ihnen stehen. Sie schauen mich fragend an, doch ich sage nichts und hoffe, dass sie kein Deutsch verstehen.
Als ich mich umdrehe, sehe ich drei Personen. Wahrscheinlich eine kleine Familie. Wir vier haben eins gemeinsam. Wir sehen in den Augen der anderen ausländisch aus. Im ersten Moment denke ich, dass es Flüchtlinge sein könnten, weil Koffer neben ihnen stehen. Sie schauen mich fragend an, doch ich sage nichts und hoffe, dass sie kein Deutsch verstehen.
Auf dem gegenüberliegenden Gleis fährt der Schnellzug aus Frankreich ein: „Liebe Fahrgäste. Herzlich Willkommen in der weltoffenen Stadt Köln. Wir wünschen ihnen einen angenehmen Aufenthalt.“ Da werden wohl einige Ausländer aus dem Zug steigen, denke ich mir, aber vor denen fürchtet sich keiner…
Bei der Beschreibung handelt es sich um eine fiktive Situation. Es gibt jedoch eine Parallele zur Realität. Wenn in der medialen Berichterstattung die Herkunft, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit von Straftätern ohne Notwendigkeit genannt wird, geschieht das gleiche. Es werden irrelevante Merkmale erwähnt und dadurch Vorurteile geschürt.
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Der eine oder andere mag entgegnen, dass es für die Fahndung unerlässlich sei, äußerliche Merkmale zu nennen. Das ist natürlich prinzipiell richtig. Gerade bei sensiblen Merkmalen ist jedoch Fingerspitzengefühl gefragt. Hierzu ein weiteres fiktives Beispiel. Es befinden sich mehrere rothaarige Personen im Kölner Hbf. und aus den Lautsprechern ist zu hören, dass jemand mit rotem Haar einen Senioren überfallen hat. Einige Personen geraten dadurch zu Unrecht unter Verdacht. Wird ein zweites Unterscheidungsmerkmal, wie das Geschlecht oder die Jackenfarbe etc. erwähnt, sinkt die Gefahr unbescholtener Bürger in den Kreis der Verdächtigen zu geraten.
Wieder andere mögen sagen, dass Medienmeldungen nicht mit einer Durchsage am Hbf. zu vergleichen sind. Das ist insofern richtig, als das bei der Berichterstattung in der Regel auf die Nennung der Herkunft verzichtet werden kann, weil es keinen begründeten Sachbezug zwischen Tat und Täter gibt.
Oft beziehen sich Medien und Politik auf die nackten Zahlen der amtlichen Polizeikriminalstatistik (PKS) oder auf Strafverfolgungsstatistiken, um die erhöhte Kriminalitätsrate von Migrantengruppen zu problematisieren. Während aus der PKS hervorgeht, welche Straftaten, wie oft, in einem begrenzten Zeitraum angezeigt wurden, liefern die Strafverfolgungsstatistiken Auskunft über die Verurteilungen. Tatsächlich sind unterschiedliche Migrantengruppen in beiden Statistiken insgesamt auffälliger, als ihre Mitbürger ohne Migrationshintergrund.
Was aus den genannten Statistiken jedoch nicht hervorgeht, sind die Risikofaktoren kriminellen Verhaltens. Im Lichte von Dunkelfeldstudien, welche das Ursachengeflecht von Kriminalität untersuchen wird deutlich, dass die zum Teil erhöhten Kriminalitätswerte von Personen mit Migrationshintergrund, mit sozialen Risikofaktoren verbunden sind. Migranten sind davon tendenziell häufiger betroffen, als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Zu diesen zählen u.a. Gewalterfahrungen im familiären Kontext, sowie ein relativ niedriges Bildungsniveau. Sind die Lebensumstände von Personen mit und ohne Migrationshintergrund ähnlich, gleicht sich die Kriminalitätsrate beider Gruppen an.
Insofern ist die Nennung der Herkunft in der Regel so irrelevant wie die Schuhgröße. Wenn sich hingegen eine Person bei der Begehung einer Straftat auf ihre Herkunft oder Religion beruft, ist es zulässig diese zu erwähnen, weil es für das Verständnis hilfreich sein kann. Doch auch in solchen Fällen, sollte der Einzelfall im Vordergrund stehen und nicht verallgemeinert werden.
Der Pressekodex ist zwar nicht verpflichtend, für einen verantwortungsbewussten Journalisten sollte die Einhaltung jedoch selbstverständlich sein. Gerade in Zeiten von AfD und PEGIDA, gilt es die Mär des kriminellen Ausländers nicht zu bedienen, sondern zu widerlegen.
Veröffentlicht in:
http://www.huffingtonpost.de/said-rezek/fahndung-kriminelle-auslaender_b_9517228.html